Der Arbeitsrechtler vertritt Arbeitnehmer und Arbeitgeber in allen Bereichen des Arbeitsrechts, z. B. bei
Abwehr und Ausspruch von Kündigungen, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen und bei Fragen der Altersteilzeit.
Unternehmen suchen u. a. seinen Rat in Fragen des Betriebsverfassungs- und Tarifrechts sowie bei der Entwicklung von
Arbeitszeitmodellen und der Lohngestaltung ebenso wie bei Betriebsübergängen und der Insolvenz.
Die Schlechterfüllung des ärztlichen Behandlungsvertrages ist begrifflich zugleich deliktischer Eingriff in Körper und
Gesundheit und begründet Schadensersatzansprüche nach den Rechtsgrundsätzen der Vertragshaftung und der unerlaubten
Handlungen. Der Arzthaftungsrechtler setzt diese Ansprüche für Patienten durch bzw. wehrt entsprechende Ansprüche für
den behandelnden Arzt ab.
Arzt- und Krankenhausrecht
Unser Anwalt ist Ansprechpartner z.B. für Fragen der Zulassung als Vertragsarzt, für Honorarstreitigkeiten zwischen Arzt
und Krankenhaus oder Arzt und Patient, und für alle Rechtsfragen, die mit der Führung eines Krankenhauses oder
ähnlicher Einrichtungen zusammenhängen ( z.B. Krankenhausfinanzierung).
Ob ein Minus oder ein Plus vor dem Konto steht - der Bankrechtler ist tätig im Recht des Zahlungsverkehrs,
der Kreditverträge und Kreditsicherheiten (Bürgschaften, Grundschulden usw.), bei Scheck- und Wechselgeschäften
sowie der Anlage von Kapital in Immobilien und Wertpapieren.
Der Rechtsanwalt mit Tätigkeitsschwerpunkt Privates Baurecht ist Ansprechpartner für Architekten, Unternehmer, Bauträger sowie
private und öffentliche Bauherren insbesondere in Fragen des Architektenhonorars, Werklohns, Gewährleistung und ordnungsgemäßer
Leistungserbringung sowie in Fragen der Ausschreibung.
Das Computerrecht befasst sich u.a. mit Problemen anlässlich der Beschaffung und Nutzung
von EDV-Systemen, Kundenrechten bei Mängeln, Wartungsverträgen, sowie Datensicherungspflichten.
Der Erbrechtler berät über die Erbfolge, Pflichtteilsrechte usw. und gestaltet die Nachlassplanung durch - steueroptimierte -
Übertragungen des Vermögens zu Lebzeiten und durch letztwillige Verfügungen von Todes wegen, ist als Testamentsvollstrecker
und Nachlassvermögensverwalter tätig.
Im Familienrecht besteht besonderer Beratungs- und Informationsbedarf. Eheverträge, Scheidungen, deren
rechtliche Folgen, insbesondere das Unterhalts- und Güterrecht, sind zentrale Stichworte aus dem Arbeitsbereich
des Fachanwalts für Familienrecht.
Das Gesellschaftsrecht behandelt das Recht der privatrechtlichen Zweckverbände sowie der so genannten kooperativen
Vertragsverhältnisse. Zusammengefasst gehören dazu u.a. der Verein, die Gesellschaft bürgerlichen Rechts, die offene
Handelsgesellschaft, die Kommanditgesellschaft sowie die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH) und die Freiberufliche
Partnerschaftsgesellschaft.
Das Handelsrecht ist das Sonderrecht des Kaufmanns. Es behandelt u.a. das Recht der Handelsfirma, der
Handelsgesellschaften und das Recht des Handelsvertreters, der für andere Unternehmen Geschäfte vermittelt.
Das Internationale Privatrecht bestimmt z.B., ob eine Ehe nach deutschem, französischem oder englischem Recht geschieden wird,
ob bei einem Erbfall mit Immobilienvermögen im Ausland deutsches Erbrecht oder / und das Erbrecht eines anderen Staates
Anwendung findet, ob sich die Schadensersatzansprüche nach einem Verkehrsunfall im Ausland, nach deutschem Recht oder dem Recht
eines anderen Staates richten.
Das UN-Kaufrecht befasst sich mit dem Recht der Kaufverträge über Waren zwischen Parteien, die ihre Niederlassung
in verschiedenen Staaten haben.
Klick, klick - verkauft. Das Web - ein rechtsfreier Raum? So argumentieren nur schlecht Informierte.
Im Internet-Referat reagieren wir auf die Globalisierung elektronischer Informations- und Kommunikationstechnologien -
und ihrer Folgen.
Das Immobilien- oder Grundstücksrecht behandelt vorwiegend Probleme der
Übertragung oder Belastung von Grundstücks- und Wohnungseigentum,
beispielsweise im Zusammenhang mit dem Mißlingen oder der Rückabwicklung
von Grundstücks-Kaufverträgen.
Der Mietrechtler hilft bei allen mietrechtlichen Problemen auf Vermieter- wie auf Mieterseite, etwa bei der Durchsetzung oder der
Abwehr von Kündigungen, der Einforderung von Mietrückständen, der Rückforderung von Kautionen.
Das Wohnungseigentumsrecht ist im Gesetz über das Wohnungseigentum und das Dauerwohnrecht vom 15.03.1951 (Wohnungseigentumsgesetz)
geregelt. Dieses Gesetz hat zwar mit Wirkung ab dem 01.07.2007 eine umfassende Novellierung erfahren, weist jedoch trotz der
Neuregelungen noch eine Menge interessanter und hochstreitiger Rechtsfragen auf, insbesondere im Zusammenhang mit der
der Wohnungseigentümergemeinschaft vom BGH am 02.06.2005 zuerkannten Teilrechtsfähigkeit.
Das Allgemeine Zivilrecht ist ein weit reichendes Rechtsgebiet und ist überwiegend im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) geregelt.
Für die tägliche Praxis sind insbesondere die Bereiche Kaufvertrags- und Werkvertragsrecht relevant.
Auch Fragen im Nachbarrecht, Reiserecht und Schadensersatzrecht fallen in diesen Bereich.
Beim öffentlichen Bau- und Planungsrecht geht es vor allem um die Zulässigkeit von Bauvorhaben, um
Erschließungsmaßnahmen, um die Verbindlichkeit von Bauleitplänen (Bebauungsplänen und Flächennutzungsplänen),
um die Anwendung des Baugesetzbuches, der Baunutzungsverordnung und der Landesbauordnung auf konkrete Planungs-
und Bauvorhaben.
Die rechtlichen Fragestellungen im Gewerblichen Rechtsschutz sind vielfältig. Beispiele:
Überprüfung einer Werbekampagne auf wettbewerbsrechtliche Zulässigkeit, Herbeiführung und spätere Verteidigung
von Marken. Gegendarstellungen im Pressebereich, Entwurf von Lizenzverträgen.
Der Strafprozess ist ein ständiges Bemühen um den gerechten Ausgleich
zwischen der Aufgabe des Staates zur wirksamen Verbrechensbekämpfung und
dem legitimen Schutzanspruch des Individuums gegenüber der staatlichen
Machtentfaltung. Berufsaufgabe des Strafverteidigers ist demnach,
für Waffengleichheit im Verhältnis Bürger/Staat zu sorgen.
Überhöhte Telefonrechnungen erhalten, beim Surfen im Internet einen Dialer eingefangen, falschen
Behauptungen in Presse, Rundfunk oder Fernsehen ausgesetzt, das sind zentrale Themen aus dem Arbeitsbereich
des Telekommunikations- und Medienrechtlers.
Das Urheberrecht ist das Recht des geistigen Eigentums. Es schützt Sänger, Musiker, Schauspieler,
Regisseure, Sendeunternehmen, Filmhersteller, Programmierer. Urheberrecht hat die Aufgabe, dem Urheber
den Lohn für seine in der Werkschöpfung liegende Leistung, also seine "Arbeit", zu sichern.
Die Schadensregulierung nach Verkehrsunfällen nimmt ihnen von A (wie Abschleppkosten) bis Z (wie Zurückstufung im
Schadensfreiheitsrabatt) der Verkehrsrechtsanwalt ab. Er verteidigt Sie auch in Straf- und
Bußgeldsachen. Besondere Bedeutung haben Rechtsfragen im Zusammenhang mit dem Entzug und der Wiedererteilung
der Fahrererlaubnis.
Der Verwaltungsrechtler berät und vertritt bei allen Behördenentscheidungen, führt für Sie Verhandlungen
mit Behörden, gestaltet Vertragswerke mit der öffentlichen Hand und gibt Unterstützung bei öffentlichen
Vergabeverfahren. Zum Gebiet des Verwaltungsrechts gehören u.a. Bau- und Planungsrecht, Umweltrecht,
Abgabenrecht, Polizeirecht, Ausländerrecht.
Das Versicherungsrecht befasst sich mit Rechtsfragen, die mit Allgemeinen Versicherungsbedingungen
zusammenhängen sowie mit Problemen, die sich aus Versicherungsverträgen ergeben.
Das Wettbewerbsrecht schützt die Lauterkeit im geschäftlichen Verkehr.
Sittenwidrige Wettbewerbshandlungen, Irreführung der Verbraucher und die
Zulässigkeit von Räumungsverkäufen sind nur wenige Stichworte aus dem
Arbeitsbereich des auf diesem Rechtsgebiet tätigen Anwalts.
Der Wirtschaftsrechtler
wirkt mit bei der Gründung von Gesellschaften, bei ihrer Umwandlung, bei Kapitalerhöhungen, beim Abschluß von
Unternehmensverträgen. Zum Business gehören Franchise-, Lizenzverträge, AGB.